Gebühren:

Die Kanzlei arbeitet überwiegend auf der Basis schriftlich abzufassender Honorarvereinbarungen.

Für die Fälle, lediglich prophylaktischer Information und Aufklärung über die Erfolgsaussichten eines Rechtsbegehrens, bietet Ihnen die Kanzlei in geeigneten Fällen eine Erstberatungsgebührenpauschale an.

Sie sollen nach der für Sie möglichst kostengünstig zu haltenden Erstberatung, nach Abwägung sämtlicher für die Fallgestaltung erforderlicher Rechtsaspekte, selbst entscheiden, ob Sie die Angelegenheit zu einem „Fall“ werden lassen wollen.

Diese Gebührenpauschale hat sowohl für mündliche bzw. fernmündliche Erstberatung Geltung.
Alle weiteren Beratungen, also Zweit- und sonstige Beratungen sowie schriftliche Tätigkeit aussergerichtlich und gerichtlich, werden im Einzelfall entweder aufgrund Honorarvereinbarungen oder gesetzlich nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abgerechnet.